Die Ausbildung zum Gebrauchshund ist für viele Hundesportler die Krönung ihres Zusammenlebens mit dem Tier an ihrer Seite. Hier kann der Hund mehr als Kunststückchen machen, ist ein anderer als nur der amüsante Begleiter, nicht nur ein daneben lebendes Stück Naturersatz. Ausgebildete Gebrauchshunde sind beste Familienmitglieder aus eigenem Wollen und mit eigenem Urteilsvermögen.

Die Gebrauchshundeprüfung nach der Prüfungsordnung des VDH umfasst die Sparten Fährtenarbeit, Unterordnung und Schutzdienst.

Nach bestandener Begleithundprüfung, kann frühestens mit 18 Monaten die Schutzhundprüfung 1 abgelegt werden. Sie bedarf einer intensiven Vorbereitung in den 3 o.g. Sparten. In dieser Ausbildungsphase lernt man sehr schnell die Belastbarkeit seines Hundes kennen und seine Veranlagung für den Leistungssport.

Während die erfolgreiche Fährtenarbeit ganz entscheidend vom Geschick des Ausbilders abhängt, ist letzterer beim Schutzdienst auf ein ausgeprägtes Triebpotential des Hundes angewiesen

Für eine überragende Unterordnung (Gehorsamsübungen) ist eine hohe Arbeitsbereitschaft und Erwartungshaltung des Hundes, sowie ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl des Ausbilders unabdingbar, damit die Übungen später durch den Hund freudig, willig und verlässlich ausgeführt werden.

An sich hat die Schutzhundeprüfung eine doppelte Funktion: zum einen ist sie eine Zuchtzulassungsprüfung und somit für jeden in der Schäferhundzucht verwendeten Deutschen Schäferhund obligatorisch. Zum anderen stellt sie für jeden ernsthaften Hundesportler ein erklärtes Ausbildungsziel dar, je nach Anforderung in den drei Schwierigkeitsstufen…

Unsere Ausbildungsverantwortlichen verfügen über eine spezielle Qualifikation und viel Erfahrung. Sie stehen bei der Ausbildung mit Rat und Tat zur Seite und bereiten die Hundeführer und ihre Tiere auf die Schutzhundprüfung vor, die später von SV-Leistungsrichtern abgenommen wird.